Der Sachkundenachweis

Seit Inkrafttreten der Landeshundeverordnung NRW am 18. Dezember 2002 müssen Halter von bestimmten Hunden sowie großen Hunderassen einen Sachkundenachweis erbringen.
Unter die großen Rassen fallen Hunde, deren Gewicht mehr als 20 kg beträgt und/oder eine Widerristhöhe von 40 cm erreichen.
Als sachkundig gelten auch Personen, die mindestens 3 Jahre vor Inkrafttreten der Landeshundeverordnung einen großen Hund besaßen (also seit 18.12.99) und es zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen Vorkommnissen gekommen ist und die zuständige Behörde dies schriftlich versichert.

Den Sachkundenachweis können Sie jederzeit bei uns erwerben.
Sie vereinbaren einen Termin und wir suchen Ihnen nach dem Zufallsprinzip sechs Fragebögen mit jeweils fünf Fragen aus, die Sie innerhalb von 30 Minuten beantworten. Anschließend werten wir den Test aus, und es folgt ein ergänzendes Gespräch. Sollten Sie sich als sachkundig erwiesen haben, erhalten Sie nach Bestehen der Prüfung eine Bescheinigung.

Bei Nichtbestehen darf die Prüfung jederzeit wiederholt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.

 

Um sich möglichst gut auf die Prüfung vorzubereiten, haben wir Ihnen einige Internetadressen und Bücher herausgesucht, mit deren Hilfe sie üben können:

http://www.wolfgang-hocke.de/lucky/test1.html

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/fragenkatalog-sachkundenachweis-hunde.pdf

http://www.tierheim-schwerte.de/Sachkundenachweis.htm

 

Literatur:

Celina DelAmo: Der Hundeführerschein. Sachkunde-Basiswissen und Fragenkatalog. Ulmer Verlag.

Verena S. Rottmann: Training zum Hundeführerschein: Alles, was Sie wissen müssen – alles, was Ihr Hund können muss.

Viel Spaß beim Üben!!!

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